Geschäftsbedingungen

BESONDERE MIETBEDINGUNGEN

  1. Der geltende Tarif beinhaltet:

– MwSt., Gebühren und örtliche Steuern

– Unbegrenzte Freikilometer

Die obligatorische Kfz-Versicherung und die ergänzende Haftpflichtversicherung für Schäden gegenüber Dritten, die sich aus der Nutzung und dem Verkehr des Fahrzeugs ergeben, sowie für Schäden, die am Fahrzeug von Alicante Airport Car SL mit Steuernr. CIF B04933107 (im Folgenden TopGear Mobility genannt) verursacht, mit Ausnahme von fahrlässig verursachten Schäden.

– Zwei Fahrer

– Kraftstoffpolitik Gleich/Gleich

– Fahrzeugabholung und -rückgabe am Flughafen Alicante in unserer Filiale und auf Mallorca mit kostenlosem Shuttle-Bus bis zum Büro

  1. Der Tarif beinhaltet nicht:

-Die Kosten für die Anmietung eines Autositzes für ein Kind. (6,00 EUR pro Tag bei maximal 14 Tagen, 84 EUR)

– Abgabe und Abholung an einem anderen Ort als dem in Punkt 1 vereinbarten Ort (Abrechnung nach Kilometerberechnung).

– Gebühr außerhalb der Geschäftszeiten (gültig von 23:00 bis 06:59 Uhr) für Abholung und Rückgabe: 25 EUR für jeden Service.

– Für zusätzliche Fahrer ab dem dritten Fahrer fallen für die gesamte Mietdauer jeweils 50 € Aufpreis an, wobei maximal 4 Fahrer pro Anmietung zugelassen sind.

-Gebühr für junge Fahrer: Von 21 bis 24 Jahren wird eine Gebühr von 7,5 EUR pro Tag erhoben (Mindestgebühr für 4 Tage 30 EUR, max. 14 Tage 105 EUR)

  1. Wichtige Informationen:

– Bei der Abholung des Fahrzeugs müssen ein Reisepass oder Personalausweis, ein in Spanien gültigen Führerschein sowie eine gültige Kredit- oder Debitkarte vorgelegt werden, falls die vollständige Zahlung noch nicht erfolgt ist.

– Sollte die Rückgabe des Fahrzeugs mehr als 45 Minuten nach Ablauf der Mietzeit erfolgen, wird eine Gebühr von 200,00 € pro Tag der Verspätung zuzüglich des Betrags für die zusätzlichen Miettage erhoben (mindestens 200,00 € plus ein Miettag).

– Die Anmietung ist nicht zwingend an ein bestimmtes Fahrzeug (Marke/Modell, Farbe, Ausstattung etc.) gebunden, sondern an eine Gruppe von Fahrzeugen mit ähnlichen technischen und nutzungsbezogenen Eigenschaften.

– Sollte das Fahrzeug während der Laufzeit dieses Vertrages mit einem Bußgeld belegt werden, so trägt der Kunde den Betrag des Bußgeldes zuzüglich einer Bußgeldverwaltungsgebühr von 25,00 €.

– Sollte der geplante Flug umgeleitet werden, so muss sich der Kunde zum ursprünglich geplanten Flughafen begeben und TopGear Mobility über den Vorfall informieren.

– TopGear Mobility behält sich das Recht vor, die Übergabe des Fahrzeugs zu stornieren, wenn begründete Zweifel an der finanziellen Leistungsfähigkeit des Kunden bestehen und wenn der Kunde in der Vergangenheit mit TopGear Mobility in Zahlungsverzug geraten ist oder schwerwiegende Zwischenfälle zu verantworten hatte.

– Bei einem Unfall oder einer Panne aufgrund von Fahrlässigkeit stellt TopGear Mobility dem Kunden kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

– Spezialreinigung: Sollte das Fahrzeug mit übermäßiger Verschmutzung (Erbrochenes, Abfall, Sand, Tierhaare etc.) oder unangenehmem Geruch (Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten) zurückgegeben werden, erhebt TopGear Mobility eine Gebühr zwischen 30,00 € und 150,00 € (ohne MwSt.)

-Stornierungsbedingungen für im Voraus bezahlte Reservierungen: Um eine Rückerstattung des im Voraus bezahlten Betrags zu erhalten. Wenn Sie direkt bei TopGear buchen und mehr als 48 Stunden im Voraus stornieren, erhalten Sie eine volle Rückerstattung. Erfolgt die Stornierung zwischen 48 Stunden und 24 Stunden vor Ihrer Ankunft, erfolgt eine Rückerstattung von 50 %. Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Ihrer Ankunft, erfolgt keine Rückerstattung. Wenn die Reservierung im Voraus an ein Drittunternehmen (Vermittler) bezahlt wird, ist TopGear nicht für die Rückerstattung des Betrags verantwortlich.

Diese besonderen Bedingungen haben Vorrang vor den allgemeinen.

ALLGEMEINE MIETBEDINGUNGEN

1.- VERTRAGSGEGENSTAND

Der Kunde, der mindestens 21 Jahre alt sein muss und ein Jahr Gültigkeit des Führerscheins (die Vermietung ist nicht an Fahrer unter 21 Jahren und mit weniger als einem Jahr Gültigkeit des Führerscheins gestattet) erhält das im Vertrag aufgeführte Fahrzeug in einwandfreiem Zustand mit allen Papieren, Reifen, Werkzeug und Zubehör; er verpflichtet sich dazu, diese zu bewahren und das Fahrzeug gemäß den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sowie den Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zu fahren.

2.- VERTRAGSDAUER

Die Vertragsdauer ist in diesem Vertrag mit Datum und Uhrzeit von Abholung und Rückgabe des Fahrzeugs aufgeführt.

Sollte der Kunde den Vertrag vorzeitig beenden wollen, wird der Betrag für die nicht genutzten Tage des Fahrzeugs (einschließlich Steuern) nicht zurückerstattet.

3.- VERTRAGSVERLÄNGERUNG

Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug zum im obigen Abschnitt angegebenen Termin zur entsprechenden Uhrzeit zurückzugeben. Sollte der Kunde eine Verlängerung des Mietzeitraums wünschen, muss er sich mit TopGear Mobility in Verbindung setzen, um das Unternehmen darüber zu informieren und die Verfügbarkeit zu prüfen. Im Falle einer Vertragsverlängerung muss der Kunde eine zusätzliche Zahlung für diese Verlängerung leisten, und zwar über einen Zahlungslink, den ihm TopGear Mobility zusendet.

Sollte der Vertrag mangels Verfügbarkeit von Fahrzeugen oder aus irgendeinem anderen Grund nicht verlängert werden können, muss der Kunde das Fahrzeug zum vorgesehenen Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückgeben.

4.- KONDITIONEN DER FAHRZEUGRÜCKGABE

Der Kunde gibt das Fahrzeug zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt am vereinbarten Ort in demselben Zustand zurück, in dem er ihm übergeben wurde, mit allen Papieren, Reifen, Werkzeugen und Zubehör.

Der Kraftstoffstand muss bei der Rückgabe des Fahrzeugs den gleichen Füllstand haben, andernfalls kann zusätzlich zum fehlenden Kraftstoff pro Liter eine Betankungsgebühr von 20 EUR anfallen (variabel je nach Marktpreis).
Der Kunde darf weder technische Eigenschaften von Fahrzeug, Autoschlüsseln, Ausstattung, Werkzeugen und/oder Zubehör verändern, noch irgendeine Modifizierung am Äußeren/Interieur des Wagens vornehmen. Im gegenteiligen Fall gehen die Kosten dafür, das Fahrzeug in seinen Originalzustand zurückzuversetzen, zulasten des Kunden; dies gilt vorbehaltlich der Schäden und Nachteile, die TopGear Mobility dadurch entstehen, dass das Fahrzeug einige Zeit lang stillgelegt werden muss, sowie aller anderen Nachteile für TopGear Mobility.

5.- KONSEQUENZEN BEI NICHTEINHALTUNG DER RÜCKGABEBEDINGUNGEN ODER EINER VERSPÄTETEN RÜCKGABE DES FAHRZEUGS (MEHR ALS 1 STUNDE ZU SPÄT)

Das Verlassen oder Stehenlassen des Fahrzeugs an einem anderen als im Vertrag angegebenen Ort berechtigt TopGear Mobility zu folgenden Forderungen:

  1. i) Zahlung des Mietpreises für die zusätzlichen Tage, die für die Abholung, Überprüfung und Vorbereitung des Fahrzeugs erforderlich sind;
  2. ii) Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 200,00 € pro Tag für die entstanden wirtschaftlichen Ausfälle sowie

iii) Zahlung der Kosten für Transport/Abschleppwagen, ggf. Mautgebühren und Ausgaben für Lagerung/Bewachung bis zum für die Rückgabe des Fahrzeugs vertraglich vereinbarten Ort.

TopGear Mobility behält sich das Recht vor, bei den zuständigen Behörden rechtliche Schritte einzuleiten, sollte ein Mietwagen verschwinden oder nicht zurückgegeben werden; der Kunde trägt in solchen Fällen die volle Verantwortung für die sich daraus ergebenden rechtlichen und juristischen Konsequenzen.

Die einseitige Vertragsverlängerung durch den Kunden gilt als nicht autorisierte Nutzung des Fahrzeugs, alle eventuellen Fahrzeugschäden gehen in solchen Fällen zu seinen Lasten.

6.- ZAHLUNG UND ZAHLUNGSWEISE

6.1. Zahlungen:

Der Kunde verpflichtet sich dazu, TopGear Mobility Folgendes zu bezahlen:

Die Kosten für die Fahrzeugmiete, Versicherungen und Steuern, die im geltenden Tarif von TopGear Mobility festgelegt sind und die dem Kunden vorab mitgeteilt wurden. Die Anwendung des ursprünglich vereinbarten Tarifs setzt voraus, dass das Fahrzeug am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Zeit und zu den vereinbarten Bedingungen zurückgegeben wird. Die Tarife können je nach Saison und Zweigstelle variieren; der Kunde ist dafür verantwortlich, den jeweils geltenden Tarif vor der vertraglichen Fahrzeugmiete zu überprüfen.

  1. b) Alle anderen vom Kunden gewünschten Extras gemäß den von TopGear Mobility angebotenen vertraglichen und geschäftlichen Bedingungen.

6.2. Zahlungen des Kunden aufgrund unangemessener Nutzung des Fahrzeugs oder aufgrund von Fehlern seitens des Kunden:

Nach Beendigung der Mietzeit ist der Kunde dazu verpflichtet, TopGear Mobility die Kosten zu erstatten, die aufgrund folgender Umstände entstehen:

  1. a) Kosten für eine „Spezialreinigung“ (Punkt 3 der Besonderen Mietbedingungen)
  2. b) Kosten, die durch den Verlust von Fahrzeugschlüsseln und/oder den Transport des Ersatzschlüssels oder den Abschleppwagen entstehen.
  3. c) Kosten, die durch Verlust, Verschleiß oder Beschädigung von Werkzeugen, Zubehör und Innenausstattung des Fahrzeugs entstehen, sowie Kosten aufgrund von Problemen durch einen Fehler bei der Wahl des verwendeten Kraftstoffs.
  4. d) Mautgebühren, Strafgebühren und Gerichtskosten, die durch eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung, von Vorschriften oder Anweisungen entstehen (einschließlich ggf. Strafen für Verkehrsbehinderung), die dem Kunden während der Vertragsdauer auferlegt wurden und die durch TopGear Mobility beglichen wurden.
  5. e) Unbeschadet des oben Genannten behält sich TopGear Mobility das Recht vor, dem Kunden einen zusätzlichen Betrag in Höhe von 25,00 € für Verwaltungskosten für Formalitäten und Schriftverkehr mit den jeweils zuständigen Behörden in Rechnung zu stellen.
  6. f) Die Kosten für die Reparatur von Schäden am Fahrzeug, die bei einem Unfall verursacht wurden, wenn dabei einer der folgenden Umstände eintrat:

– Das Fahrzeug wurde nicht entsprechend den Geschäftsbedingungen genutzt (Punkt 9 der allgemeinen Mietbedingungen);

– Die Schäden am Fahrzeug sind dadurch entstanden, dass der Kunde die Höhe des Fahrzeugs nicht angemessen berücksichtigt hat;

– Die entsprechenden Beträge werden von TopGear Mobility über das elektronische Zahlungssystem oder über die bei der Anmietung des Fahrzeugs gewählte Zahlungsmethode direkt beim Kunden eingezogen;

TopGear Mobility informiert den Kunden umgehend über die entsprechende Abbuchung/Belastung und über die Gründe, die dazu geführt haben, und stellt ihm alle Informationen zur Verfügung, zu denen das Unternehmen Zugang hat.

Der Betrag, der dem Kunden für die am Fahrzeug verursachten Schäden in Rechnung gestellt wird, wird auf Grundlage der von einem externen Sachverständigenbüro von TopGear Mobility vorgenommenen Bewertung berechnet.

TopGear Mobility behält sich das Recht vor, dem Kunden eine Entschädigung für den entgangenen Gewinn durch die Stilllegung des Fahrzeugs aufgrund der Schäden in Rechnung zu stellen. Diese Entschädigung wird auf Grundlage der von einem externen Sachverständigen von TopGear Mobility ermittelten Anzahl von Tagen, die für die Reparatur des Fahrzeugs erforderlich sind, oder gemäß den nach erfolgter Reparatur tatsächlich von der Werkstatt benötigten Tage (à 8 Arbeitsstunden) berechnet, die mit dem vertraglich festgelegten Mietpreis multipliziert werden, zuzüglich 50,00 € für jeden zusätzlichen Tag, der für die Reparatur vorgesehen ist.

Die maximale Haftung des Kunden entspricht dem aktuellen Marktwert des Fahrzeugs.

6.3. Zahlungsweise:

Die akzeptierten Zahlungsmittel sind:

  1. a) Link für die Bezahlung. Vorausbezahlung der Miete vor der Abholung.
  2. b) EC- oder Kreditkarte VISA oder Mastercard, Maestro, Union Oay, JCB und V Pay bei Abholung des Fahrzeugs.

Die Karte muss auf den Namen des Fahrzeugmieters ausgestellt sein. Bei Abholung des Fahrzeugs wird eine einzige Kredit- oder EC-Karte auf den Namen des Inhabers des Mietvertrags zur Bezahlung der Buchung benötigt. Bitte beachten Sie, dass Karten ohne den Namen des Fahrers nicht akzeptiert werden. Dieses Unternehmen akzeptiert keine Prepaid- oder Aufladekarten.

7.- VERSICHERUNGEN UND SCHADENSDECKUNG

Die Basisversicherung von TopGear Mobility tritt immer dann ein, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. a) Bei einem Unfall muss der Kunde TopGear Mobility innerhalb von 48 Stunden nach dem Schadensfall schriftlich die kompletten Daten der gegnerischen Partei und eventueller Zeugen mitteilen; dazu wird das Formular „Declaración Amistosa de Accidente -DAA“ (dt: einvernehmliche Unfallmeldung) ausgefüllt: Fahrzeugkennzeichen, Name und Adresse des Unfallgegners, Beschreibung des Unfallhergangs, Skizze des Unfallhergangs, Name der gegnerischen Versicherung und wenn möglich auch die entsprechende Police-Nummer; das Formular muss von beiden Unfallgegnern unterschrieben werden.
  2. b) Die Fahrzeugversicherung darf die Übernahme der Deckung nicht aus dem Grund zurückweisen, dass das Fahrzeug nicht gemäß der Straßenverkehrsordnung gefahren wurde.
  3. c) Unfall, Diebstahl, Brand oder Vandalismus dürfen nicht während einer nicht autorisierten Nutzung des Fahrzeugs erfolgt sein.
  4. d) Der Kunde muss TopGear Mobility innerhalb von 48 Stunden nach Vorkommnis mithilfe der entsprechenden Unterlagen (Unfallformular, polizeiliche Anzeige etc.) über den Unfall, Diebstahl, Brand oder Vandalismus in Kenntnis gesetzt haben.

AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN VON DIESER VERSICHERUNGSDECKUNG sind:

  1. a) Schäden im Inneren des Fahrzeugs mit oder ohne Fahrlässigkeit seitens des Kunden;
  2. b) Reifenpannen und geplatzte Reifen aufgrund von Fahrlässigkeit des Kunden oder aufgrund von unbefugter Nutzung (Punkt 9);
  3. c) Kupplungs- und Getriebeschäden, die durch Fahrlässigkeit des Fahrers verursacht wurden;
  4. d) Tage bis zur Reparatur von Schäden, an denen das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, bei Schäden, die nicht unter die Buchstaben a, b und c dieses Punktes fallen;

 

  1. e) Abschleppkosten bei Schäden, die nicht unter die Buchstaben a, b und c dieses Punktes fallen;
  2. f) Aufladen der Batterie;
  3. g) Fehler beim Betanken und die dadurch verursachten Schäden am Fahrzeug.

8.- VERPFLICHTUNG DES KUNDEN IM SCHADENSFALL

Bei Unfällen verpflichtet sich der Kunde zu Folgendem:

  1. a) Bei einem Unfall muss der Kunde TopGear Mobility innerhalb von 48 Stunden nach dem Schadensfall schriftlich die kompletten Daten der gegnerischen Partei und eventueller Zeugen mitteilen; dazu wird das Formular „Declaración Amistosa de Accidente -DAA“ (dt: einvernehmliche Unfallmeldung) ausgefüllt: Fahrzeugkennzeichen, Name und Adresse des Unfallgegners, Beschreibung des Unfallhergangs, Skizze des Unfallhergangs, Name der gegnerischen Versicherung und wenn möglich auch die entsprechende Police-Nummer; das Formular muss von beiden Unfallgegnern unterschrieben werden.
  2. b) Die Behörden müssen umgehend verständigt werden, wenn die Schuldfrage der anderen Partei geklärt werden muss oder wenn es Verletzte gibt.
  3. c) Der Kunde darf das Mietfahrzeug nicht verlassen, ohne die für dessen Schutz erforderlichen Maßnahmen ergriffen zu haben.

Bei einem Akt von Vandalismus, Brand, Diebstahl oder Verschwinden des Fahrzeugs ist der Kunde dazu verpflichtet, TopGear Mobility umgehend davon in Kenntnis zu setzen und bei den zuständigen Behörden Anzeige zu erstatten; eine Kopie dieser Anzeige muss TopGear Mobility innerhalb von 72 Stunden zur Verfügung gestellt werden.

9.- NICHT AUTORISIERTE NUTZUNG

Der Kunde ist dazu verpflichtet, das Fahrzeug mit entsprechender Sorgfalt und gemäß den Fahrzeugeigenschaften zu nutzen, die geltende Straßenverkehrsordnung zu beachten und jegliche Situationen zu vermeiden, die Schäden am Fahrzeug und/oder bei Dritten nach sich ziehen könnten.

Der Kunde darf nicht zulassen haben, dass das Fahrzeug von einer anderen Person gesteuert wird, als im Mietvertrag angegeben; in einem solchen Fall ist der Kunde allein für eventuelle Schäden am Fahrzeug und/oder bei Dritten verantwortlich.

Jede Nutzung, die den Bestimmungen in diesen Abschnitten widerspricht, gilt als nicht autorisierte Nutzung.

Für Beschädigungen am Inneren und Äußeren des Fahrzeugs, die aufgrund nicht autorisierter Nutzung auftreten, ist der Kunde umfassend haftbar.

Die nicht autorisierte Nutzung umfasst folgende, hier beispielhaft genannte Fälle, ist aber nicht auf diese beschränkt:

  1. a) Anschieben oder Abschleppen eines anderen Fahrzeugs;
  2. b) Fahren an Orten, die nicht für den öffentlichen Verkehr zugelassen sind, wie beispielsweise Strände, Rennstrecken, Waldwege, Gemeindewege etc.;
  3. c) Fahren auf nicht asphaltierten oder schlecht asphaltierten Wegen, die zu Beschädigungen am Unterboden des Fahrzeugs führen könnten;
  4. d) Fahren in beschränkten Zonen, einschließlich Flughafen-Fahrbahnen und andere Fahrbahnen für die flugtechnische und/oder militärische Nutzung;
  5. e) Fahrlässiges Verhalten beim Aufleuchten von Alarm- oder Warnsignalen am Armaturenbrett, von denen der Kunde mit seiner Unterschrift unter den Vertrag angibt, sie zu kennen;
  6. f) Beförderung von Gütern oder Tieren, insbesondere von gefährlichen, brennbaren und/oder für das Fahrzeug und seine Passagiere schädlichen Stoffen;
  7. g) Beförderung von Personen oder Gütern, für die der Kunde direkt oder indirekt bezahlt wird;
  8. h) Untervermietung des Fahrzeugs;
  9. i) Jegliche ungesetzliche Nutzung des Fahrzeugs;
  10. j) Beförderung von mehr Personen, als für das Fahrzeug zugelassen sind;
  11. k) Jegliche Manipulation oder Modifizierung des Kilometerzählers; über eine fehlerhafte Funktion des Kilometerzählers muss TopGear Mobility umgehend informiert werden;
  12. l) Beförderung von Gepäck oder anderen Gegenständen auf dem Dach oder im Heck des Fahrzeugs, um die Fahrzeuglast zu erhöhen, auch wenn eine geeignete Vorrichtung (Dachträger, Dachgepäckträger usw.) verwendet wird;
  13. m) Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen zu lassen, was einen Diebstahl mit entsprechenden Schäden am Fahrzeug zur Folge haben könnte;
  14. n) Stärkere Verschmutzung des Fahrzeuginneren, als der übliche, pflegliche Gebrauch nach sich zieht;
  15. o) Fahren bei Müdigkeit, Krankheit oder unter Einfluss von Alkohol, Medikamenten und/oder Drogen;
  16. p) Verkehrsgefährdung;
  17. q) Nutzung des Fahrzeugs zum Fahrunterricht und/oder zu Übungszwecken jeglicher Art;
  18. r) Verstöße gegen die Verkehrsregeln;
  19. s) Fahren des Fahrzeugs durch eine nicht im Vertrag als Fahrer aufgeführte Person;
  20. t) Der Kunde ist nicht berechtigt, das Fahrzeug außerhalb des spanischen Festlandes zu nutzen. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht auf eine andere Insel desselben Archipels mitnehmen, wenn das Fahrzeug in einer Filiale auf einer Insel abgeholt wurde. Auf einer der Inseln abgeholte Fahrzeuge dürfen nicht auf das spanische Festland gebracht werden. Ebenso wenig dürfen Mietwagen, die in einer Filiale auf dem Festland abgeholt werden, auf eine der Inseln mitgenommen werden, in diesem Fall wird eine Strafe von 600 € verhängt.
  21. u) Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietdauer;
  22. v) Zu allen vorgesehenen Zwecken informieren wir Sie darüber, dass ein Teil unserer Flotte aus Sicherheitsgründen mit einem GPS-Ortungssystem ausgestattet ist. Auf die Standortdaten greift das Unternehmen nur in Fällen einer (i) Warnung wegen Abschaltung oder Sabotage des Systems zurück und/oder (ii) wenn ein Fahrzeug nicht zurückgebracht wird. Der Kunde wurde über diesen Sachverhalt informiert und ist damit einverstanden; er wird die korrekte Funktion des GPS-Systems in keinem Fall unterbrechen oder verhindern.

Die nicht autorisierte Nutzung seitens des Kunden ermächtigt TOPGEAR MOBILITY dazu, den Mietvertrag wegen Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen vorzeitig zu beenden und dem Kunden eine entsprechende Entschädigung für Schäden und Nachteile in Rechnung zu stellen.

10.- SOLIDARISCHE HAFTUNG

Alle Kunden und/oder zusätzliche Fahrer sind gemeinschaftlich für alle Pflichten des Kunden haftbar, die sich aus dem Vertrag und den entsprechend geltenden Gesetzen ergeben.

11.- DIEBSTAHL UND VERLUST VON PERSÖNLICHEN GEGENSTÄNDEN

TopGear Mobility ist nicht für den Verlust von Objekten im Fahrzeuginneren haftbar.

12.- OBLIGATORISCHE SICHERHEITSEINRICHTUNGEN FÜR KINDER

Sollten in dem Fahrzeug Kinder unter drei Jahren oder ältere Kinder, die nicht größer als 150 cm sind, befördert werden, muss der Kunde dies TopGear Mobility mitteilen, damit das Unternehmen gegen einen entsprechenden Mietpreis die für Größe und Gewicht passende Sicherheitseinrichtung bereitstellen kann. Der Kunde muss diese Ausstattung selbst montieren.

13.- UMGANG MIT PERSÖNLICHEN DATEN

Zusätzliche Informationen zum Datenschutz

13.1. VERANTWORTLICH Wer ist der Verantwortliche für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten?

Identität: ALICANTE AIRPORT CAR SL

Firmensitz: Cr. Murcia-Alicante pk 688 Rotonda El Palmeral, PLZ 03300, Orihuela, ALICANTE

E-Mail-Adresse: info@topgearcarrentals.com

13.2. ZWECK Zu welchem Zweck erfassen wir Ihre personenbezogenen Daten?

Gemäß den Bestimmungen der Europäischen Verordnung (EU) 2016/679 „Allgemeine Datenschutzverordnung“ sowie den ggf. geltenden nationalen Gesetzen informieren wir Sie darüber, dass ALICANTE AIRPORT CAR SL die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten für die folgenden Zwecke verarbeitet:

(i) Verwaltung der vertraglichen Beziehung bei der Vermietung von Fahrzeugen;

(ii) Verwaltung und Fakturierung der Automiete;

(iii) Verwaltung von möglichen Zwischenfällen, einschließlich von Unfällen, während der Automiete;

(iv) Abwicklung der verwaltungstechnischen Vorgänge und Mitteilungen, die sich aus der vertraglichen Beziehung ergeben können;

(v) Punktuelle Information unserer Kunden per E-Mail oder über andere Medien über alle Angebote, Produkte, Serviceleistungen und Werbeaktionen – eigene und die von dritten Anbietern – die für sie von Interesse sein könnten;

(vi) Durchführung von Werbeaktivitäten durch Unternehmen des Transport- und Tourismussektors, die an den Aktivitäten von ALICANTE AIRPORT CAR SL beteiligt sind;

(vii) Erstellung eines kommerziellen Profils auf Grundlage der Entwicklung der Geschäftstätigkeit in Verbindung mit den durchgeführten Buchungen. Wir informieren Sie darüber, dass auf Basis dieses Profils keine automatisierten Entscheidungen getroffen werden.

13.3. AUFBEWAHRUNGSFRIST DER DATEN Wie lange bewahren wir Ihre Daten auf?

Ihre Daten werden so lange aufbewahrt, wie es für die Erbringung der Serviceleistungen oder für die vertragliche Beziehung erforderlich ist, sofern Sie nicht ihre Löschung beantragen, sowie so lange, wie es für die jeweilige Datentypologie gesetzlich gefordert ist.

13.4. LEGITIMIERUNG Wodurch legitimiert sich die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten?

Die Grundlagen für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sind:

Der rechtlichen Grundlage, die daraus besteht, dass die Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten für die im obigen Abschnitt 2 angegebenen Verarbeitungen (i), (ii), (iii) und (iv) auf der Ausübung eines Vertrags mit TopGear Mobility im Zusammenhang mit den von Ihnen in Auftrag gegebenen Dienstleistungen basiert.

Die legitime Grundlage für die in den Abschnitten (v), (vi), (vii) und (viii) angegebenen Verarbeitungen basiert auf der ausdrücklichen Einwilligung, die Sie bei der Erfassung Ihrer personenbezogenen Daten für die jeweiligen Zwecke bei der Buchung eines Mietfahrzeugs geben.

13.5. EMPFÄNGER An wen werden Ihre persönlichen Daten übermittelt?

Für die Abwicklung der Bezahlung der durchgeführten Buchungen werden Ihre persönlichen Daten an Dritte (Finanzinstitute und/oder Finanzdienstleister der verwendeten Zahlungsmethoden, Zahlungsprozesse) weitergeleitet.

Darüber hinaus kann TopGear Mobility Ihre Daten für die Bearbeitung von Unfällen, die sich während der Fahrzeugmiete ereignen, an Versicherungsgesellschaften weiterleiten.

In Fällen, in denen es gesetzlich vorgeschrieben ist, können Ihre Daten außerdem an öffentliche Organismen oder Behörden (Verwaltungs- oder Rechtsbehörden) weitergeleitet werden.

13.6. RECHTE Welche Rechte haben Sie, wenn Sie uns Ihre persönlichen Daten angeben, und wie können Sie diese ausüben?

Sie haben das Recht auf Zugang zu Ihren persönlichen Daten, Sie können die Berichtigung ungenauer Informationen beantragen und ggf. die Löschung der Daten verlangen, wenn sie für die ursprünglichen Zwecke nicht mehr benötigt werden.

Unter bestimmten Umständen können Sie verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken. In diesem Fall bewahren wir sie lediglich zum Zweck der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen auf.

Unter bestimmten Umständen – und aus Gründen im Zusammenhang mit Ihrer besonderen Situation – können Sie gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einlegen. TopGear Mobility stoppt dann die Datenverarbeitung, außer aus dringenden legitimen Gründen oder für die Durchführung von bzw. die Verteidigung gegen Reklamationen.

Sie haben ebenfalls das Recht auf die Übertragbarkeit der Daten und können Ihre Einwilligungen jederzeit zurückziehen, ohne dass dies die Zulässigkeit der Verarbeitung beeinträchtigt, die auf vorher gegebenen Einwilligungen basiert.

Wenn Sie eines Ihrer Rechte ausüben möchten, können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, indem Sie eine schriftliche Mitteilung an die Abteilung Kundenservice von TopGear Mobility unter der Adresse Torrellano Alto Pol.3, N.116, PLZ 03320, Torrellano, ALICANTE senden.

Dem Antrag auf Ausübung jedes Ihrer Rechte muss eine Kopie eines gültigen Ausweises oder Reisepasses beiliegen.

14.- KUNDENSERVICE

Für Informationsanfragen oder Vorschläge, Reklamationen oder Beschwerden können Sie sich an TopGear Mobility, Kundendienstabteilung, Torrellano Alto Pol.3, N.116, C.P.:03320, Torrellano, ALICANTE, Tlf. (+34) 6101712185 wenden , oder per E-Mail info@topgearmobility.com Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Website https://topgearmobility.com/

15.- EIGENTÜMER DES FUHRPARKS, ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSBARKEIT

Die Firma Alicante Airport Car SL hat das Recht, die an ihre Kunden vermieteten Fahrzeuge gemäß den vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen zu nutzen.

Dieser Vertrag und seine Auslegung unterliegen der spanischen Gesetzgebung. TopGear Mobility versucht, jegliche Konflikte in gegenseitigem Einverständnis zu lösen. Sollte dies nicht möglich sein, werden alle Streitigkeiten zwischen den Parteien vor den Gerichten der Stadt verhandelt, in welcher der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, oder vor den Gerichten der Stadt Elche, wenn die Vertragspartei ein Unternehmer ist.

In Fällen, in denen der Kunde als „Verbraucher“ (gemäß den geltenden Vorschriften) mit der vom Kundenservice angebotenen Antwort nicht zufrieden ist, kann er sich kostenlos an eine Schlichtungsstelle für Verbraucher wenden.

16.- ÜBERSETZUNG

Die Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen haben lediglich informativen Charakter und hinsichtlich ihrer Ausfertigung keinen Rechtscharakter; gültig ist allein die spanische Version.